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06 Mrz

Aufsätze: Kurzinfo

Ausweichen vor Wild - Versicherung muss bezahlen

06. März 2015

von tc

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über ein Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg. Vor dem Autofahrer überquerten zwei Rehe die Fahrbahn. Er leitete bei etwa 50 bis 60 km/h eine Vollbremsung ein. Dabei kam er von der Straße ab und prallte seitlich gegen einen Baum. Die Versicherung musste den Schaden bezahlen. Wenn unmittelbar vor einem Fahrzeug zwei Rehe die Fahrbahn überquerten, dürfe der Fahrer eine Vollbremsung durchführen. Es gehe darum, den Zusammenstoß mit den größeren Wildtieren zu verhindern. Bei einer schneeglatten Fahrbahn dürfe er die Vollbremsung einleiten, wenn er, wie hier, mit geringer Geschwindigkeit gefahren sei. Als Beweis für den ...

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