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08 Feb

Aufsätze

Auswirkung von Verkehrsverboten auf den ruhenden Verkehr

08. Februar 2010

von Peter Lippert

Nach § 41 Absatz 2 Nr. 6 StVO1 untersagen Verkehrsverbote den Verkehr insgesamt oder teilweise. Ein solches Verkehrsverbot enthält unter anderem Zeichen 250, das für Fahrzeuge aller Art gilt. Das Verkehrszeichen betrifft, wo es zeitlich unbeschränkt gilt, jedes Einfahren und Parken im Sperrbezirk.2 Ein Verkehrsverbot kann jedoch durch Zusatzschilder, die allgemeine Ausnahmen enthalten, eingeschränkt werden (§ 41 Absatz 2 S. 5 StVO).

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