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03 Jun

Aufsätze

Autofahren mit 17

03. Juni 2013

von Dr. Alfred Scheidler

Die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse B („Pkw-Führerschein“) setzt im Regelfall ein Mindestalter von 18 Jahren voraus (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FeV). Eine Ausnahme hiervon ist das ursprünglich als Modellprojekt, inzwischen aber in Dauerrecht überführte Begleitete Fahren ab 17. Unabhängig davon lässt das Fahrerlaubnisrecht aber auch weitere Ausnahmen vom Regelalter zu.

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