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Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
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Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
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1 S 3263/08
1 K 927.09
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
04
Okt
Urteile: Kurzurteile
Autotür-Unfall: schwierige Schuldfrage
Vor allem zur Straße sollte man Autotüren stets um- und vorsichtig öffnen. Kracht ein Auto gegen die geöffnete Tür eines geparkten Autos, kann es sein, dass beide Unfallbeteiligten hälftig haften müssen. Das zeigt ein Urteil des OLG Saarbrücken. Im konkreten Fall hatte ein Fahrer sein Auto am rechten Fahrbahnrand abgestellt, eine Tür war Richtung zur Straßenseite geöffnet. Ein von hinten herannahendes Fahrzeug fuhr dagegen. Dessen Fahrer forderte Schadenersatz. Die Versicherung des Halters des geparkten Autos wollte aber nicht zahlen. Deren Begründung: Die Tür sei bereits geöffnet gewesen, darum sei der Vorbeifahrende schuld. Das sah dieser anders: Die Tür sei noch weiter geöffnet worden, ...