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04 Okt

Urteile: Kurzurteile

Autotür-Unfall: schwierige Schuldfrage

04. Okober 2024

Vor allem zur Straße sollte man Autotüren stets um- und vorsichtig öffnen. Kracht ein Auto gegen die geöffnete Tür eines geparkten Autos, kann es sein, dass beide Unfallbeteiligten hälftig haften müssen. Das zeigt ein Urteil des OLG Saarbrücken. Im konkreten Fall hatte ein Fahrer sein Auto am rechten Fahrbahnrand abgestellt, eine Tür war Richtung zur Straßenseite geöffnet. Ein von hinten herannahendes Fahrzeug fuhr dagegen. Dessen Fahrer forderte Schadenersatz. Die Versicherung des Halters des geparkten Autos wollte aber nicht zahlen. Deren Begründung: Die Tür sei bereits geöffnet gewesen, darum sei der Vorbeifahrende schuld. Das sah dieser anders: Die Tür sei noch weiter geöffnet worden, ...

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