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LG München für Landgericht München
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
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17
Jan
Aufsätze
Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Unwirksame Partikelfilter
von Adolf Rebler
Normalerweise ist die Tatsache, dass eine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile von dem dafür zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt widerrufen wurde, weil ein Gerät nicht die vom Hersteller „versprochene“ Wirkung hat, nicht geeignet, das Interesse der Öffentlichkeit zu erwecken. Die entsprechenden Vorschriften und Regelungen führen eher ein „Schattendasein“. Als sich vor kurzem herausstellte, dass einige Russpartikelfilter (Partikelminderungssysteme - PMS), die zur Nachrüstung von Diesel-Pkw vorgesehen waren, nicht die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Wirkung erbringen, wurden die für diese Filter den Firmen GAT, Bosal und Tenneco erteilten ABEs (Allgemeinen Betriebserlaubnisse) vom KBA gelöscht (16.11. bzw. 20.11. 2007), nachdem die Firmen die (teilweise) Unwirksamkeit der Systeme eingestanden und die Erlaubnisse zurückgegeben hatten.