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04 Okt

Urteile

Bayerischer VGH: Anbringung eines uneingeschränkten Haltverbots in einer Stichstraße

04. Okober 2013

Urteil vom:
26.02.2013
Aktenzeichen:
11 C 13.32
Paragrafen:
§ 113 Abs. 5 Satz 2, § 121 Nr. 1, § 172 VwGO

Bayerischer VGH

1) Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 25.7.2012 wird aufgehoben.

2) Der Antragsgegnerin wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro für den Fall angedroht, dass sie ihrer Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 5.12.2007, über den Antrag des Antragstellers auf Anordnung eines uneingeschränkten Haltverbots unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden, bis zum 26.4.2013 nicht nachkommt.

3) Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.

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