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Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
03
Mai
Urteile
Bayerischer VGH: Keine Gutachtenpflicht bei rechtswidriger Fragestellung in der Beibringungsanordnung
Ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens an, so ist der Betroffene dann nicht zur Beibringung des Gutachtens verpflichtet, wenn die hierin enthaltene Fragestellung oder Teile davon rechtswidrig sind und der Betroffene diesen widerspricht. Daher ist die Behörde auch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis berechtigt, wenn der Betroffene der Beibringungsanordnung nicht nachkommt. Daher wurde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid angeordnet.