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03 Mai

Urteile

Bayerischer VGH: Keine Gutachtenpflicht bei rechtswidriger Fragestellung in der Beibringungsanordnung

03. Mai 2013

Urteil vom:
04.02.2013
Aktenzeichen:
11 CS 13.22
Paragrafen:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 StVG; § 11 Abs. 6 und 8, § 46 Abs. 1 Satz 1, § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2 FeV
Ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens an, so ist der Betroffene dann nicht zur Beibringung des Gutachtens verpflichtet, wenn die hierin enthaltene Fragestellung oder Teile davon rechtswidrig sind und der Betroffene diesen widerspricht. Daher ist die Behörde auch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis berechtigt, wenn der Betroffene der Beibringungsanordnung nicht nachkommt. Daher wurde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid angeordnet.

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