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04 Nov

Aufsätze: Kurzinfo

Bayern: MPU bei unter 1,6 Promille

04. November 2016

von tc

Bayern ordnet in Zukunft wohl auch bei einer Blutalkoholkonzentration von unter 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, wenn es um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis geht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) änderte seine bisherige Rechtsprechung und schwenkte ein auf die strenge Linie des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg: Auch unter 1,6 Promille ist eine MPU nötig, wenn jemand seine Fahrerlaubnis wiedererlangen will. Dem Fahrerlaubnisinhaber war nach einer Trunkenheitsfahrt mit unter 1,6 Promille der Führerschein entzogen worden. Nach Ablauf der Sperrfrist wollte der Autofahrer seinen Führerschein neu beantragen. Das geht nicht ohne MPU, ...

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