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06 Feb

Urteile

Beharrliche Verstöße

06. Februar 2004

Urteil vom:
27.11.2003
Aktenzeichen:
1 ObOWi 429/03
Paragrafen:
StVG § 25 Abs. 1

BayObLG

Der Tatrichter kann die Annahme von Beharrlichkeit gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG
auf Feststellungen stützen, die den Eintragungen im Verkehrszentralregister zu
entnehmen sind. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, weitere Einzelheiten zu den dort enthaltenen Vortaten festzustellen und mitzuteilen, insbesondere nicht zur Motivationslage des Betroffenen.

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