» Registrieren » Profil bearbeiten

Willkommen beim Verkehrsdienst!

Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.

07 Jul

Aufsätze: Kurzinfo

Behörde darf sofort abschleppen

07. Juli 2017

Die Ordnungsbehörde darf ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug abschleppen, ohne erst Ermittlungen zum Fahrer anstellen zu müssen. Ist der Fahrer eines verbotswidrig geparkten Autos nicht sofort festzustellen, befindet er sich also nicht in unmittelbarer Ruf- oder Sichtnähe zum Fahrzeug, kann die Ordnungsbehörde das Abschleppunternehmen rufen. Die Behörde muss nicht zuerst versuchen den Fahrer zu ermitteln, da diese Ermittlungen von vornherein einen ungewissen Ausgang haben. Auch muss sie nicht eine bestimmte Zeit warten, um zu sehen, ob der Fahrer wieder auftaucht. tc Verwaltungsgericht DüsseldorfAktenzeichen 14 K 8007/15

Verkehrsdienst abonnieren

Miniabo:

Jetzt 3 Ausgaben im Miniabo testen!

weiter

FAQ:

Wie können Sie als Abonnent auf die Premium-Inhalte zugreifen?

weiter

Jahresinhaltsverzeichnis

Hier gehts zum Verzeichnis

Kontakt

Vertriebsservice

Tel. 089 / 20 30 43 - 1100
E-Mail:
vertriebsservice@tecvia.com
TECVIA GmbH
Aschauer Straße 30
81549 München

Recht und Straßenverkehr Digital

Ihre digitale Alternative zu Loseblattwerken!
Jetzt 4 Wochen kostenlos testen:
www.rechtundstrassenverkehr.de

RSS

RSS-Info:

Newsticker einbinden und sofort Bescheid wissen, wenn auf Verkehrsdienst neue Inhalte verfügbar sind.
weiter