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06 Okt

Urteile: Medizinisch-psychologische Untersuchung

Behördliche Prüfung einer Kurszuweisung nach MPU

06. Okober 2023

Von Ramona Valenta

Für das Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gibt es drei Möglichkeiten: positiv, negativ oder negativ mit Kursempfehlung (§ 70-FeV-Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach Alkohol- und/oder Drogenauffälligkeit). Bevor der Kurs absolviert werden kann, bedarf es der Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde. Diese ist dazu angehalten die Kursempfehlung zu überprüfen1. In der Regel folgt die Fahrerlaubnisbehörde der gutachterlichen Empfehlung, im vorliegenden Fall entschied sie sich jedoch - fachlich korrekt - gegen die gutachterliche Einschätzung.

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