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03 Nov

Aufsätze: Artikel

Bei welchen Krankheiten und sonstigen Mängeln darf man nicht Auto fahren? (Teil 1)

03. November 2017

von Felix Koehl

Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist nur derjenige, der die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)). Körperliche und/oder geistige Mängel, die zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet machen, schließen die Fahreignung aus, soweit sie nicht anderweitig kompensiert werden können. Welche das sind, ergibt sich im Grundsatz aus dem Gesetz. Vor allem entscheidend aber ist die hierzu ergangene Rechtsprechung, deren erster Teil nachfolgend überblickartig dargestellt wird.

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