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04
Jun
Aufsätze: Artikel
Betriebsunfähige, nicht zugelassene Kfz und Autowracks im Verkehr (Teil 1)
von Peter Lippert
Viele Städte klagen vermehrt über die illegal auf Großparkplätzen oder in Wohnstraßen abgestellten, nicht fahrbereiten, abgemeldeten Fahrzeuge und Schrottautos, die wertvollen Parkraum blockieren und auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder die Umwelt darstellen. Einige Städte haben auf ihrer Internetseite ein Hinweisformular veröffentlicht, mittels dem die Bürger solch "herrenlose" Kraftfahrzeuge melden können. Nicht jeder dieser Gegenstände ist von vornherein als Abfall zu qualifizieren, sondern es bedarf in jedem Einzelfall vor Ort der Feststellung über die Dauer des Abstellens, den Zustand und die möglichen Auswirkungen, um beurteilen zu können, welche Rechtsverstöße vorliegen und welche Behörde - Straßenverkehrs-, Straßenbau- oder Umweltbehörde - für das weitere Verfahren zuständig ist. Teil 1 des zweiteiligen Beitrags.