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01 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

Beweispflicht für Schmerzmittel

01. Juni 2018

von tc

Will der Autofahrer die Einschätzung einer Fahrerlaubnisbehörde - fehlende Fahreignung nach Konsum harter Drogen - erschüttern und darlegen, dass die bei der Blutprobe festgestellten Werte nicht auf Drogenkonsum zurückzuführen sind, sondern auf ein ärztlich verordnetes Schmerzmittel, muss er dies beweisen. Außerdem muss er darlegen, dass dadurch die Fahreignung nicht eingeschränkt ist. Dann müssen aber zum Beispiel schriftliche Stellungnahmen des Arzneimittelherstellers hierzu vorliegen. Fehlen solche Nachweise, kann die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein zu Recht entziehen. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Aktenzeichen 1 B 169/17

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