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Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
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1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
02
Feb
Aufsätze: Kurzinfo
BF17: Widerruf auch bei Erreichen des 18. Lebensjahres
Wer die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren zum begleiteten Fahren erhalten hat, riskiert diese, wenn er unbegleitet ein Fahrzeug führt. Dann droht der Widerruf der Fahrerlaubnis und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird erforderlich. Der Widerruf ist auch dann noch möglich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde erst von Fahrten ohne Begleitung erfährt, wenn der Betroffene bereits 18 geworden ist. Auch dann kann sie noch die Fahrerlaubnis widerrufen und damit die Teilnahme an einem Aufbauseminar verlangen. Durch die Tat zeige der Fahrer seine nachlässige Haltung zum Straßenverkehr. tra
Oberverwaltungsgericht Lüneburg Aktenzeichen 12 ME 169/17