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02 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

Blinken kein Zeichen für Missachtung der Vorfahrt

02. Juni 2017

von tc

Bremst ein Autofahrer, weil er befürchtet, ein entgegenkommendes Auto will über seinen Fahrstreifen - nach entsprechendem Blinken - links abbiegen, stehen ihm im Fall einer Verletzung keine Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche zu. Ein Autofahrer wollte nach links in ein Gewerbegrundstück einzubiegen und schaltete dazu den linken Fahrtrichtungsanzeiger ein. Ein entgegenkommender Autofahrer befürchtete eine Missachtung seiner Vorfahrt und bremste voll. Seine auf dem Beifahrersitz sitzende Ehefrau verletzte sich dabei. Sie wollte den blinkenden Autofahrer auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen. Das Amtsgericht Schwarzenbek entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein ...

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