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05 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

Blinker allein reicht nicht

05. Juni 2020

von tc

Folgenden Fall schildert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des deutschen Anwaltvereins: Eine Motorradfahrerin hielt an einem Stoppschild und hatte vor, nach links in eine Vorfahrtstraße abzubiegen. Von rechts näherte sich ein Auto und blinkte - versehentlich, wie sich herausstellte. Das sah die Motorradfahrerin und glaubte, der Autofahrer wolle abbiegen. Dieser fuhr jedoch garadeaus weiter. Es kam schließlich zum Unfall. Vor Gericht ging es um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Motorradfahrerin bekam nur ein Drittel davon ersetzt, denn, so stellten die Richter klar, sie habe "überwiegend" Schuld am Unfall, indem sie einfach losgefahren sei, obwohl sie hätte warten müssen. Auch das ...

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