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13 Mai

Urteile

Blinksignal und Vorfahrt

13. Mai 2009

Urteil vom:
06.03.2009
Aktenzeichen:
10 U 4439/08
Paragrafen:
StVG § 17 Abs. 1

OLG München

Ein Blinksignal des Vorfahrtsberechtigten schafft dann keinen  Vertrauenstatbestand, dass dieser entsprechend des gesetzten Blinkers auch abbiegen wird, wenn sich für einen Wartepflichtigen zum Beginn des Ausfahrvorgangs konkrete Anhaltspunkte ergeben, die Abbiegeabsicht in Zweifel zu ziehen.

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