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04 Mrz

Aufsätze: Kurzinfo

Bremsen bei Grün

04. März 2016

von tra/tc

Wer bei einer grünen Ampel ohne Grund bremst, haftet überwiegend, wenn ihm jemand auffährt. Die Auffahrende stand an vierter Stelle an einer Ampel, die Unfallgegnerin vor ihr. Als die Ampel grün wurde, fuhren die ersten beiden Autos an, auch die Unfallgegnerin. Sie bremste jedoch plötzlich abrupt, ohne dass sie dieses Manöver stichhaltig erklären konnte. Obwohl die Auffahrende eine erhöhte Pflicht zur Aufmerksamkeit in einer solchen Situation trifft, haftet sie in diesem Fall nur zu einem Drittel für den Schaden. Denn bremst jemand bei grüner Ampel ohne erkennbaren Grund, haftet er bei einem Auffahrunfall überwiegend. tra/tc Landgericht Saarbrücken Aktenzeichen 13 S 67/15

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