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04 Jan

Aufsätze: Kurzinfo

Brennpunkt Staulücke

04. Januar 2019

Eine Staulücke ist nicht nur einfach eine Lücke - besonders wenn diese eine Straßeneinmündung freigibt. Ein ungeduldiger Überholer musste Lehrgeld zahlen - in Form einer 25-prozentigen Schadenersatzquote. Darum ging es im Fall: Ein Autofahrer überholte auf einer Vorfahrtstraße einen Stau und kollidierte an einer Straßeneinmündung mit einem Linksabbieger, der durch eine Staulücke hindurchfahren wollte. Der Überholer wollte Schadenersatz. Das Landgericht Wuppertal gab der Schadensersatzklage statt (der Linksabbieger hatte einen Vorfahrtverstoß gemäß § 8 Abs. 2 StVO begangen), lastete dem Kläger aber ein Mitverschulden von 25 Prozent an. Einer solchen Lücke dürfe man sich nur langsam nähern, ...

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