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07 Jul

Aufsätze: Kurzinfo

Bundesland haftet für Rutschpartie

07. Juli 2017

von tc

Ein Bundesland haftet für einen Unfallschaden wegen eines abgenutzten Straßenbelags. So urteilte das Landgericht Detmold und sprach einem gestürzten Motorradfahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, fuhr eine Gruppe Motorradfahrer auf einer regennassen Landstraße. Als die Gruppe aus einem Ort hinausfuhr, verlor ein Fahrer ohne ersichtlichen Grund die Kontrolle über sein Gefährt und stürzte. Er selbst verletzte sich, sein Motorrad erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Gestürzte machte den Straßenzustand für den Unfall verantwortlich: Durch den schlechten Fahrbahnbelag sei es gerade bei Nässe unzumutbar ...

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