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03
Aug
Aufsätze: Artikel
Bundesverwaltungsgericht zu Verkehrsverboten für Diesel-Kfz
von Dr. Adolf Rebler
Mit Urteil vom 27.2.2018, Aktenzeichen 7 C 26.16, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Verkehrsverbote für Diesel-Kfz aus Gründen der Luftreinhaltung nicht nur für zulässig erklärt, sondern sogar eine Verpflichtung der Behörden zur Anordnung solcher Verbote angenommen, sobald keine anderen Mittel mehr erkennbar sind, die zu sofortigen Verbesserungen der Luftqualität führen. Ziel müsse es nicht sein, die Grenzwerte sofort einzuhalten, es müssten aber wirksame Mittel ergriffen werden, um den Zeitraum der Grenzwertüberschreitung so gering wie möglich zu halten. Deshalb gebiete es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, für zonale Verkehrsverbote abgestufte Übergangsregelungen zu schaffen, die Freistellungen für modernere Fahrzeuge vorsehen. Für Verbote, die nur - streckenbezogen - einzelne Straßen(züge) betreffen, gelte dies nicht.