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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
27
Nov
Urteile
Bußgeld
OLG Karlsruhe
Tenor
Die in der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenen Regelsätze können unterschritten werden, wenn ein Festhalten dazu führen würde, dass gegen den Betroffenen eine unverhältnismäßige, da von ihm nicht leistbare, Sanktion festgesetzt wird. Dies ist der Fall, wenn aufgrund bestehender Anhaltspunkte die wirtschaftlichen Verhältnisse erkennbar erheblich vom Durchschnitt nach oben oder unten abweichen, wovon grundsätzlich auszugehen ist, wenn der Betroffene arbeitslos ist.