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05 Okt

Aufsätze: Kurzinfo

Bußgeld nach Stinkefinger auf Autokennzeichen

05. Okober 2018

von tc

Im Fall hatte ein Autofahrer den EU-Sternenkranz seines Autokennzeichens mit einem Aufkleber versehen, der einen Stinkefinger zeigte. Im September 2016 flatterte ihm daraufhin ein Bußgeldbescheid in Höhe von zehn Euro ins Haus. Gegen die Geldbuße legte der Betroffene Einspruch ein. Das Urteil des Amtsgerichts Zeitz, das über die Sache verhandelte, fiel jedoch eindeutig aus: Der Autofahrer müsse die Geldbuße begleichen, da seine beiden Kennzeichenschilder nicht den in Paragraf 10 Absatz 2 Satz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung festgeschriebenen Anforderungen entsprochen hätten. Dazu zählten neben Form, Größe und Ausgestaltung auch die Beschriftung und Abmessungen. Außerdem sei gemäß Anlage vier ...

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