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04 Aug

Urteile

BVerfG: Richtervorbehalt bei Blutprobenentnahmen

04. August 2010

Urteil vom:
11.06.2010
Aktenzeichen:
2 BvR 1046/08
Paragrafen:
StPO § 81 a; GG Art. 19 Abs. 4

BVerfG

Mit Beschluss vom 11. Juni 2010 (2 BvR 1046/08), der in der Presse große Beachtung gefunden hat, hat das Bundesverfassungsgericht die strafrechtliche Verurteilung einer Fahrerlaubnisinhaberin wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr aufgehoben, weil die Entnahme der Blutprobe bei der Betroffenen,
deren Ergebnis Grundlage für die strafrechtliche Verurteilung war, nicht zuvor durch einen Richter genehmigt worden war, sondern von den vor Ort anwesenden Polizeibeamten angeordnet wurde.

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