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02 Dez

Aufsätze: Kurzinfo

Cannabis: Keine Argumente mehr bei 1,0 ng/nl

02. Dezember 2016

von tc

Konsumiert ein Autofahrer gelegentlich Cannabis, so kann ihm sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er nicht hinreichend sicher zwischen Konsum und Fahren trennen kann. Dieses Trennungsvermögen liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn im Blutserum des Autofahrers ein THC-Wert von über 1,0 ng/ml festgestellt wird. Dem Fall des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Autofahrer wurde im Oktober 2015 die Fahrerlaubnis entzogen. Bei ihm wurde an einem Nachmittag im April 2015 bei einer Verkehrskontrolle eine THC-Konzentration im Blutserum von 2,0 ng/ml festgestellt. Der Autofahrer gab an, dass er am Vorabend einmalig Cannabis konsumiert und es sich ...

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