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19 Jan

Urteile

Cannabis und Führerschein

19. Januar 2007

Urteil vom:
10.11.2006
Aktenzeichen:
1 K 1914/05
Paragrafen:
FeV § 3 Abs. 1, FeV § 46 Abs. 1 S. 1, FeV Anlage 4, VwGO § 80

VG Freiburg

Tenor
Wird bei einem Verkehrsteilnehmer ein THC-COOH-Wert von 12 ng/ml festgestellt, rechtfertigt dieser Wert als Indiz für nicht nur einmaligen, sondern gelegentlichen Cannabiskonsum und damit für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins, jeweils mit der Anordnung sofortiger Vollziehung. Die ungeklärte Konsumform geht im Rahmen der Interessenabwägung jedenfalls dann zulasten des Verkehrsteilnehmers, wenn dieser nur dürftige Angaben zu seinem Konsumverhalten macht und das Verwaltungsverfahren zügig durchgeführt wird.

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