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VwVfG § 38
05
Aug
Aufsätze: Artikel
Das Drogenscreening (Teil 1)
von Dr. Adolf Rebler
Alkohol- und Drogenfahrten sind kein Kavaliersdelikt. Die Fähigkeit, nüchtern bleiben zu können, und der Wille, auf die Einnahme berauschender Mittel zu verzichten, sind deshalb Teil der Eignung, die die Straßenverkehrsvorschriften als Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr fordern. Wird diese Eignung verneint, hat die Behörde die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Als (wieder) geeignet ist nur anzusehen, wer eine längere Abstinenz nachweisen kann. Dieser Nachweis ist durch ein Drogenscreening zu führen. Welche Anforderungen hier gelten, wird im folgenden zweiteiligen Beitrag behandelt.