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01 Dez

Aufsätze

Das Tatbestandsmerkmal der „konkreten Gefahr“ in § 315c StGB

01. Dezember 2010

von Adolf Rebler

Zur Unterscheidung von „konkreter Gefahr“, „abstrakter Gefahr“ und „Gefährdung“ im Zusammenhang mit § 315c StGB. Von Adolf Rebler1. Einleitungclass="quote">class="aside">Verstöße gegen Verkehrsvorschriften sind meistens bußgeldbewehrt. Nimmt ein Fahrzeugführer am Straßenverkehr teil, obwohl er dazu eigentlich nicht in der Lage ist oder verstößt jemand besonders grob und rücksichtslos gegen bestimmte, besonders wichtige Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung, kann dies nach § 315c StGB als „Gefährdung des Straßenverkehrs“ aber sogar eine Straftat darstellen. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist in jedem Fall, dass durch das verkehrswidrige Verhalten „Leib und Leben eines anderen ...

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