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01 Apr

Aufsätze: Artikel

Das Zusammenspiel von § 70 StVZO und § 29 Abs. 3 StVO

01. April 2016

von Dr. Adolf Rebler

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt für Fahrzeuge Maße und Gewichte fest, die als "straßenverträglich" gelten. Fahrzeuge, die die gesetzlich festgelegten Maße und Gewichte überschreiten, benötigen dann eine fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und eine streckenbezogene Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Doch ist diese streckenbezogene Erlaubnis auch notwendig, wenn der Verordnungsgeber die in der StVZO selbst festgesetzten Werte durch eine Ausnahmeverordnung nach oben hin verändert? Dieser Beitrag knüpft an den Artikel "Freie Fahrt für lange Bäume" (VERKEHRSDIENST 3/2016) an.

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