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06 Dez

Urteile: Demonstration

Demonstrationen auf Autobahnen aus Sicht des Verkehrsrechts

06. Dezember 2024

Von Prof. Dr. Dieter

Mit Beschluss vom 30.05.2024 hat das OVG Schleswig-Holstein entschieden, dass eine Fahrrad-Demonstration auf der A20 unzulässig sei. Ein privater Veranstalter wollte eine Demonstration anmelden, die unter dem Motto "A20-NIE - Marsch und Moor gehen vor - Klimaschutz JETZT" stehen sollte. An der Fahrrad-Demonstration sollten rund 500 Personen teilnehmen. Die Route sollte auch über einen Abschnitt der Bundesautobahn A20 führen, was der zuständige Kreis Steinburg jedoch untersagte. Einen Antrag des Veranstalters gegen die die Versammlung beschränkende Verfügung lehnte das VG Schleswig mit Beschluss vom 28.05.2024 - 3 B 64/24 ab. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte keinen Erfolg. Ausgehend von dieser Entscheidung soll im Folgenden die Rechtslage bei Demonstrationen, die über Autobahnen führen sollen, dargestellt werden.

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