Willkommen beim Verkehrsdienst!
Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.
Suche
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
06
Apr
Aufsätze: Artikel
Der Fahrlässigkeitstatbestand der Rauschfahrt gemäß § 24 a Abs. 2, 3 StVG
von Dr. Adolf Rebler
Nach § 24 a Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 StVG handelt ordnungswidrig, wer fahrlässig ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung berauschender Mittel im Straßenverkehr führt. Lange Jahre war umstritten, ob Fahrlässigkeit auch dann noch anzunehmen ist, wenn seit dem Drogenkonsum längere Zeit verstrichen ist, da möglicherweise mit zunehmendem Zeitablauf das Bewusstsein dafür schwindet, dass die Einnahme des Rauschmittels noch Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben kann. Aufgrund der im Straßenverkehr geltenden hohen Sorgfaltsanforderungen - auch im Hinblick auf die Kontrolle des eigenen Zustandes - ist der Konsument aber verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt ausreichend darüber zu informieren, ob er noch unter der Wirkung einer Droge steht; kann er sich darüber nicht klar werden, muss er die Fahrt unterlassen.