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04 Aug

Aufsätze: Artikel

Der Identitätsnachweis beim Erwerb einer Fahrerlaubnis durch Asylbewerber

04. August 2017

von Dr. Adolf Rebler

Bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis und vor Beginn sowohl der theoretischen als auch der praktischen Fahrprüfung hat der Fahrerlaubnisbewerber seine Identität nachzuweisen: So soll sichergestellt werden, dass weder Personen, denen wegen Ungeeignetheit die Fahrerlaubnis erst entzogen worden ist, gleich wieder unter anderer Identität eine neue erwerben können, noch soll der "große Bruder" ersatzweise die Prüfung absolvieren. Normalerweise bereitet solch ein Identitätsnachweis in diesem Verfahren die geringsten Probleme. Ganz anders kann sich die Situation aber für einen Flüchtling darstellen.

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