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02 Dez

Aufsätze: Artikel

Der Nachweis einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

02. Dezember 2022

von Dr. Adolf Rebler

Werden Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO - insbesondere für Fahrzeuge des Großraum- und Schwerverkehrs - erteilt, ist diese Erteilung durch ein Dokument nachzuweisen und der Nachweis bei der Fahrt mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen. In der Praxis erfolgte dies bisher meist durch ausgedruckten (Papier-)Bescheid, der mit der Unterschrift eines Behördenmitarbeiters versehen und gesiegelt war. Diese Verfahrensweise passt nicht mehr so richtig in die digitalisierte Welt. Doch kann man beispielsweise das Siegel so einfach weglassen?

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