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07
Mai
Aufsätze
Der neue bundeseinheitliche Tatbestandskatalog
von Thomas Kaps
Am 1. Mai 2014 ist der neue bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten in Kraft getreten. Auch bei der Beförderung gefährlicher Güter hat es einige Änderungen gegeben.
Die einschlägigen Tabellen mit allen Tatbeständen, die aufgrund der neuen Anlage 13 zu § 40 FeV mit einem beziehungsweise zwei Punkten zu bewerten sind, soweit sie kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten oder die Beförderung gefährlicher Güter betreffen, können Sie unter Originalfassung einsehen.