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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
1 K 927.09
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
09
Jan
Aufsätze: Kurzinfo
Der Seitenstreifen ist kein Schleichweg
Der Seitenstreifen einer Autobahn dient dazu, im Notfall anhalten zu können. Außerdem hat sich das Landgericht Bochum dazu geäußert, was man am Seitenstreifen nicht darf.
Der Seitenstreifen einer Autobahn ist für den Notfall da, stellte das Landgericht Bochum klar. Dieser darf deshalb nicht als weitere Fahrbahn genutzt werden - und zwar auch dann nicht, wenn sich ein Stau gebildet hat. Da hilft es auch nichts, dass andere Verkehrsteilnehmer den Seitenstreifen nutzen, um an dem Stau vorbeizufahren. tra
Landgericht Bochum
Aktenzeichen 11 S 44/15