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VwVfG § 38
05
Mrz
Aufsätze
Die Beförderung von Gasflaschen
von Bernhard Glembotzki und Thomas Kaps
Gasflaschen, gefahrgutrechtlich auch Druckgefäße genannt, werden gewerblich, aber auch privat (z.B. in Campingwagen oder zum Betreiben von Heizgeräten) täglich im öffentlichen Verkehrsraum befördert. Bei der Beförderung dieser Gasflaschen z.B. mit dem Inhalt von Propan/Butan sind gefahrgutrechtliche Bestimmungen zu beachten, dazu gehören u.a. die Vorschriften des ADR, aber auch die Regelungen der GGVSEB/RSEB und der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung, die insbesondere für innerstaatliche Beförderungen Anwendung finden.