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LG München für Landgericht München
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
06
Sep
Urteile: Schwertransport
Die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) nach der StTbV
Von Regierungsdirektor Dr. Adolf Rebler, Regierung der Oberpfalz, Regensburg
Großraum- und Schwertransporte nehmen mehr an Straßenraum ein als "normale" Fahrzeuge. Um einen sicheren und reibungslosen Ablauf solcher Transporte zu gewährleisten, wird von den Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden im Rahmen der streckenbezogenen Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO oder der "Ladungsgenehmigung" nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO oft zur Absicherung des Transportes vor. In "schwierigeren" Fällen konnte diese Begleitung bisher allein durch die Polizei erfolgen, die insbesondere den Verkehr situativ durch Zeichen und Weisungen regeln kann. Seit August 2023 können diese Befugnisse auch auf beliehene Unternehmer übertragen werden.