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05 Mai

Aufsätze: Artikel

Die Fahrerlaubnisklassen C1 und D1 nach der 11. ÄndVO-FeV

05. Mai 2017

von Bernd Huppertz

Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von nicht mehr als 3500 kg benötigen die Fahrerlaubnisklasse B. Für solche mit einer zGM von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, war bislang nach deutschem Recht eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 beziehungsweise C (Lkw-Klassen) ausreichend.1 Was hat sich geändert?

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