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05 Mai

Urteile

Die Fahrerlaubnisprüfung

05. Mai 2023

Von Felix Koehl

Das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr stellt besondere Anforderungen an die Fähigkeiten des Fahrers (das Gesetz spricht insoweit von Befähigung). Dazu gehören in erster Linie die Kenntnis der Verkehrsregeln und die Beherrschung des Fahrzeugs, aber auch die Fähigkeit zum umweltbewussten Führen eines Fahrzeugs oder das vorausschauende Fahren. Personen, die nicht im dafür vorgesehenen formellen Verfahren nachgewiesen haben, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges verfügen, gefährden zumindest abstrakt die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Rechtsgüter der anderen Verkehrsteilnehmer. Deswegen sieht das Gesetz grundsätzlich eine Prüfungspflicht vor1. Danach darf die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse erteilt werden, wenn der Bewerber die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat. Die Prüfung dient damit dem formellen Nachweis der materiell geforderten Kenntnisse. Einzelheiten der Prüfung sind in den §§ 16 ff. FeV und in der Anlage 7 FeV geregelt.

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