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25 Mai

Aufsätze

Die Kostentragungspflicht für Maßnahmen nach § 29 d StVZO bei fehlendem Versicherungsschutz

25. Mai 2005

von Adolf Rebler

Die Halter von Kraftfahrzeugen sind im Regelfall verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen und sie für die Dauer des Betriebs des Fahrzeugs aufrecht zu erhalten . Eine Bestätigung über das Vorhandensein der Versicherung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Gerade zum Jahresende kommt es jedoch häufig vor, dass Fahrzeughalter ihre Versicherung wechseln.

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