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VwVfG § 38
07
Okt
Aufsätze: Artikel
Die polizeiliche Meldepflicht gemäß § 2 Abs. 12 StVG als ein Instrument gegen Amokfahrten1 , erweiterte Suizide und Terroranschläge2 mit Kraftfahrzeugen
Wer möglichst viele Menschen töten will, der braucht dafür keine Waffen im engeren Sinne. Auch aufwendige Pläne sowie Mitwisser und Unterstützer sind nicht zwingend erforderlich. Einzig die Möglichkeit, an ein Kraftfahrzeug zu kommen und dieses faktisch führen zu können, sind die zu überwindenden Hürden. Hiernach reicht eine gezielte Lenkbewegung in dem Moment, in dem man eine für "ausreichend" groß befundene Menschenansammlung passiert. Behördlicherseits ist zur Tatausübung letztlich nur die Berechtigung zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen - die Fahrerlaubnis - erforderlich. Völlig klar ist natürlich auch: Wer plant, unbedingt mit einem Kraftfahrzeug eine Vielzahl von Menschen zu töten wie etwa Anis Amri im Dezember 2016 beim Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz3 , der wird seine Tat natürlich auch ohne (gültige) Fahrerlaubnis in die Tat umzusetzen versuchen. Menschen, die allerdings aufgrund einer psychischen bzw. krankheitsbedingten Motivation im Rahmen einer Amokfahrt Menschen getötet haben, sind regelmäßig mit ihren eigenen Kraftfahrzeugen, jedenfalls aber überwiegend im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt ihrer Tat unterwegs gewesen. Nur zu vermuten ist, dass einige dieser Personen ihre Tat nicht oder nicht auf diese Art hätten umsetzen können, wenn sie nicht (zufällig) im Besitz einer Fahrerlaubnis und damit regelmäßig auch mit Zugriff auf ein Kraftfahrzeug gewesen wären. Die Frage ist daher, ob die polizeiliche Meldepflicht gemäß § 2 Abs. 12 StVG und die dann bestehenden Handlungsmöglichkeiten (eigentlich Pflichten) vonseiten der Fahrerlaubnisbehörden bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis nicht einen wirkungsvollen Baustein bei der Verhinderung zukünftiger Amokfahrten, erweiterten Suiziden und ggf. sogar terroristischen Anschlägen unter Nutzung von Kraftfahrzeugen als Waffen darstellen kann. Von Florian Wozny