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03 Jun

Aufsätze: Artikel

Die Tatbestandswirkung rechtswidriger Verkehrszeichen und ihre Bedeutung für das OWi-Verfahren

03. Juni 2022

von Dr. Adolf Rebler

Eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit setzt eine vorsätzlich oder fahrlässig begangene rechtswidrige Handlung voraus (§ 1 Abs. 1 OWiG). Nach § 24 StVG handelt ordnungswidrig, wer einer aufgrund des § 6 StVG erlassenen Rechtsverordnung oder einer aufgrund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt. Ein rechtswidriges Handeln - so möchte man meinen - liegt nur dann vor, wenn die "Anordnung" (i. d. R. ein Verkehrszeichen) selbst rechtmäßig ist. Aber auch ein rechtswidriges, nur nicht nichtiges, Verkehrszeichen, ist ausreichende Grundlage für ein Bußgeld.

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