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02 Aug

Urteile: Fahrzeugmasse

Die zulässige Gesamtmasse von ausländischen Fahrzeugen (§ 31d StVZO)

02. August 2024

Von EPHK a.D. Bernd Huppertz, & Dr. Adolf Rebler

Die zulässige Gesamtmasse1 (in der StVZO als Gesamtgewicht2 bezeichnet) von Fahrzeugen ist in § 34 StVZO geregelt3. Daneben gibt es aber eine weitere Vorschrift, die sich mit "Gewichten" befasst: § 31d trägt in der Überschrift das Wort "Gewichte" und bezieht sich auf "ausländische Fahrzeuge". Inhaltlich verweist § 31d StVZO auf § 34 StVZO. Sowohl die doppelte Regelung von Gesamtmassen als auch die ungewöhnliche Positionierung von § 31d StVZO (also nicht etwa als § 34a StVZO) im Gefüge der StVZO erscheinen auffällig. Im Folgenden wird die Funktion des § 31d StVZO anhand eines praktischen Falles erläutert.

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