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04 Mai

Aufsätze: Artikel

Digitaler Beifahrer bei Großraum- und Schwertransporten

04. Mai 2020

von Johannes Jooß

Die Fahrauflage 21 RGST verlangt für jeden Großraum- und Schwertransport (GST) einen Beifahrer. Diese Anordnung stellt Durchführende schon in normalen Zeiten vor Herausforderungen. Umso mehr gilt das angesichts von Abstandsregelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Abhilfe versprechen digitale Fahrtassistenzsysteme. Sie unterstützen Fahrer dabei, Fahrtstrecke und Fahrauflagen einzuhalten, ohne abgelenkt zu werden. Gleichzeitig senken sie die Ansteckungsgefahr. Einige Bundesländer erkennen sie deshalb bereits als Ersatz für die Fahrauflage 21 RGST an.

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