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14
Okt
Aufsätze
Digitales Kontrollgerät – digitaler Tachograf
von Bernhard Glembotzki und Thomas Kaps
Alle neu zugelassenen Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen, müssen seit dem 01.05.2006 mit einem digitalen Tachografen ausgerüstet sein. Bei Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger von mehr als 2,8 bis 3,5 Tonnen zum Gütertransport eingesetzt werden und die nicht unter die Ausnahmen des § 18 Absatz 1 Fahrpersonalgesetz fallen, z.B. der „Handwerkerregelung“, ist ein freiwilliges eingebautes analoges, wie auch ein freiwillig eingebautes digitale Kontrollgerät ordnungsgemäß zu betreiben.