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01 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

Doppelte Rückschau entfällt bei "kriminellen" Überholmanövern

01. Juni 2018

von tra

Gemäß der StVO muss sich ein Kfz-Fahrer zweimal umsehen, ehe er abbiegt: vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen, um Überholer zu bemerken. Das gilt aber nicht immer. Im Fall fuhren drei Fahrzeuge hintereinander. Die Fahrerin, die an erster Stelle fuhr, wollte nach links in einen Firmenparkplatz einbiegen und hatte den Blinker gesetzt. Die Fahrzeuge hatten ihre Geschwindigkeit auf 20 bis 25 km/h reduziert. Am Ende einer durchgezogenen Mittellinie begann der an dritter Stelle Fahrende plötzlich zu überholen und kollidierte mit der Linksabbiegerin - obwohl durch Zeichen 276 nach der durchgezogenen Mittellinie ein Überholverbot bestand. Der Überholende wollte, dass die Linksabbiegerin mithaftet. ...

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