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06 Jul

Aufsätze: Kurzinfo

Drei volle Tage Vorlauf

06. Juli 2018

von tc

Ende Mai hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) klargestellt, wie lange vorher mobile Halteverbotsschilder aufgestellt werden müssen, um einen Falschparker abschleppen zu können. Das BVerwG ist der Ansicht, dass die bislang in den meisten Bundesländern praktizierte Vorlauffrist von drei vollen Tagen nicht zu "Funktionsdefiziten" geführt habe. Das berichtet der ADAC. Eventuelle Haltverbotsregelungen - Gründe dafür können Bauarbeiten, Straßenfeste oder Umzüge sein - seien zudem meistens "deutlich vorher" bekannt. Das BVerwG argumentierte laut ADAC, dass es eine "unangemessene Belastung" für den Fahrzeughalter darstelle, wenn die Frist 48 Stunden betrage. Das höchste deutsche ...

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