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VwVfG § 38
07
Aug
Aufsätze: Kurzinfo
E-Scooter: rechtlich zu betriebsungefährlich
von tc
Es kam zu einem Unfall zwischen Auto und E-Scooter. Die Autofahrerin gab ihr Verschulden zu, wollte aber trotzdem Schadenersatz vom E-Scooter-Fahrer. Dieser sei zu schnell unterwegs gewesen, verteidigte sie sich, außerdem habe er ein Rotlicht missachtet. Ganz unabhängig davon müsse er verschuldensunabhängig haften, da ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug sei.
Der Rotlichtverstoß ließ sich vor Gericht nicht belegen. Als es um die verschuldensunabhängige Haftung aufgrund seiner Betriebsgefahr ging, senkte das Landgericht Münster den Daumen: Ausgeschlossen, urteilten die Richter. Diese Art der Haftung gebe es erst bei Fahrzeugen, die auf ebener Strecke schneller als 20 km/h führen. Das stelle auch § ...