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Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
06
Feb
Urteile: Urteile
E-Zigarette unterfällt dem sogenannten "Handyverbot" des § 23 Abs. 1a StVO
In den vorangegangenen Ausgaben wurde im Rahmen eines mehrteiligen Aufsatzes eine Übersicht über die Rechtsprechung zu § 23 Ia StVO gegeben, die auch einen Ausblick auf die Problematik der Nutzung einer E-Zigarette enthielt. Nun gibt es eine erste obergerichtliche Entscheidung hierzu:Ein Mann aus Köln wurde vom Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 25.09.2025, Az.: III-1ORbs 139/25, wegen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO verurteilt, weil er an seiner E-Zigarette auf dem entsprechenden Display den Stärkegrad der E-Zigarette geändert hatte. Es handelt sich nach Ansicht des Gerichts um ein Touchdisplay, welches grundsätzlich dem Verbot des § 23 Abs. 1a StVO unterfällt. Aus Sicht des ...