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06 Feb

Urteile: Urteile

E-Zigarette unterfällt dem sogenannten "Handyverbot" des § 23 Abs. 1a StVO

06. Februar 2026

In den vorangegangenen Ausgaben wurde im Rahmen eines mehrteiligen Aufsatzes eine Übersicht über die Rechtsprechung zu § 23 Ia StVO gegeben, die auch einen Ausblick auf die Problematik der Nutzung einer E-Zigarette enthielt. Nun gibt es eine erste obergerichtliche Entscheidung hierzu:Ein Mann aus Köln wurde vom Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 25.09.2025, Az.: III-1ORbs 139/25, wegen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO verurteilt, weil er an seiner E-Zigarette auf dem entsprechenden Display den Stärkegrad der E-Zigarette geändert hatte. Es handelt sich nach Ansicht des Gerichts um ein Touchdisplay, welches grundsätzlich dem Verbot des § 23 Abs. 1a StVO unterfällt. Aus Sicht des ...

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